Luftfahrtversicherung

Luftfahrtversicherung
Luftfahrtversicherung,
 
Sammelbegriff für Versicherungen, die Gefahren decken, die im Zusammenhang mit dem Betrieb, der Benutzung, dem Bau und der Wiederherstellung von Luftfahrzeugen auftreten. Die Luftfahrt-Kaskoversicherung bietet für Luftfahrzeuge Versicherungsschutz gegen Schäden aufgrund von Unfällen, Überflutung, Brand, Blitzschlag, Explosion, Diebstahl und Raub. Zugrunde liegen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kaskoversicherung von Luftfahrzeugen. Die Luftfahrt-Haftpflichtversicherung kennt folgende Formen: Die Halter-Haftpflichtversicherung deckt die gesetzliche Haftpflicht aus dem Halten und dem Betrieb von Luftfahrzeugen. Nicht versichert sind Personen- und Sachschäden der Insassen sowie Schäden an den beförderten Waren. Die Passagier-Haftpflichtversicherung (Luftfrachtführer-Haftpflichtversicherung) deckt die gesetzliche Haftpflicht aus der Beförderung von Personen und Sachen. Die Haftpflichtversicherung für Flughäfen und -plätze versichert Risiken, die sich aus deren Betrieb und Unterhaltung ergeben. Die Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung deckt die gesetzliche Haftpflicht von Reiseunternehmern als so genannte vertragschließende Luftfrachtführer. Die Luftfahrt-Unfallversicherung bietet zusätzlich zur allgemeinen Unfallversicherung, die das Flugrisiko als Fluggast einschließt, Versicherungsschutz für den Todes- oder Invaliditätsfall sowie Tagegeld, Genesungsgeld, Heilkosten und Übergangsentschädigung. (Luftpool)

Universal-Lexikon. 2012.

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